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   BVerwG, 24.05.1960 - VIII C 21.59   

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BVerwG, 24.05.1960 - VIII C 21.59 (https://dejure.org/1960,540)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1960 - VIII C 21.59 (https://dejure.org/1960,540)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - VIII C 21.59 (https://dejure.org/1960,540)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63

    Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung

    Daran ist zwar grundsätzlich festzuhalten, jedoch nur mit der Einschränkung, daß derjenige, der bereits bei der Aufnahme eines solchen Berufes erkennt oder damit rechnen muß, daß er sich durch die Ausübung des Berufes einer besonderen, durch die politischen Verhältnisse bedingten Gefahr oder einem schweren Gewissenskonflikt aussetzen wird, eine daraus sich ergebende besondere Zwangslage gleichwohl zu vertreten hat, wenn er den Beruf freiwillig aufgenommen hat und es ihm zuzumuten war, sich im Hinblick auf die mit der Berufsausübung voraussehbar verbundenen politisch bedingten Schwierigkeiten um eine andere berufliche Tätigkeit zu bemühen (vgl. das Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316).
  • BVerwG, 15.02.1983 - 8 B 31.82

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Flüchtlingsausweises C - Übersiedlung aus

    Lediglich als nicht selbständig tragende Hilfsbegründung vertritt das angefochtene Urteil im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 - Buchholz 412.3 BVFG Nr. 15 S. 49 f.) die nicht zu beanstandende Auffassung, der Kläger habe eine etwaige Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG zu vertreten, weil er in der übernommenen Position eines Justitiars beim Bezirkswirtschaftsrat mit den an ihn herangetragenen politischen Erwartungen habe rechnen müssen.
  • BVerwG, 24.06.1963 - VIII C 56.61

    Rechtsmittel

    Nach Maßgabe der bisher vorliegenden tatsächlichen Feststellungen hat der Kläger die Zwangslage auch nicht aus den im Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = DÖV 1960 S. 918 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316, dargelegten Gründen etwa deshalb zu vertreten, weil er bereits in dem Zeitpunkt, in dem er sich dem sowjetzonalen Schuldienst zur Verfügung stellte, hätte vorhersehen können und müssen, daß er sich durch die Ausübung des Lehrerberufes notwendig früher oder später einem schweren Gewissenskonflikt werde aussetzen müssen, der ihn zum Verlassen der sowjetischen Besatzungszone nötigen konnte.
  • BVerwG, 01.12.1966 - VIII C 27.65

    Rechtsmittel

    Etwas anderes hätte zu gelten, wenn der Kläger bei der Aufnahme des Berufs als Hochschullehrer von vornherein erkannt hätte oder damit hätte rechnen müssen, daß er sich durch die Ausübung dieses Berufes alsbald einer besonderen Zwangslage aussetzen würde; diese hätte er zu vertreten (vgl. das Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz a.a.O. Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316).
  • BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75

    Anordnung eines persönlichen Erscheinens des Klägers in der mündlichen

    Inwiefern das angefochtene Urteil von dem Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 15 = JR 1961, 114 = ROW 1961, 26] abweichen soll, ist nicht dargelegt.
  • BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 8.62

    Anspruch eines Flüchtlings der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) auf Erteilung

    Diese Maßnahme des SSD hat zwar bei der Bevölkerung Mitteldeutschlands ganz allgemein das Gefühl der Unsicherheit zur Folge; die Tatsache der Überwachung und Bespitzelung rechtfertigt für sich allein jedoch noch nicht die Annahme, die davon betroffenen Personen befänden sich in einer besonderen Zwangslage; davon ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. dieUrteile vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz a.a.O. Nr. 15 = ZLA 1960 S. 316, undvom 9. November 1960 - BVerwG VIII C 390.59 -, Buchholz a.a.O. Nr. 21 = ZLA 1961 S. 111).
  • BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 116.60

    Rechtsmittel

    Die Voraussetzungen, unter denen ein Bewohner Mitteldeutschlands entsprechend den im Urteil des Senats vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 - (Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316) dargelegten Grundsätzen eine besondere Zwangslage zu vertreten hat, in die er durch die Aufnahme eines der Politisierung unterliegenden Berufes und einen dadurch hervorgerufenen schweren Gewissenskonflikt geraten ist, sind daher im vorliegenden Falle nicht gegeben.
  • BVerwG, 28.04.1961 - VIII C 273.59

    Rechtsmittel

    Deshalb kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316) eine Bespitzelung als solche nicht die Annahme rechtfertigen, daß der Betroffene sich in einer besonderen Zwangslage befunden habe.
  • BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 44.62

    Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Vorliegen einer

    Das erkennende Gericht ist in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der bei der Aufnahme eines Berufes, der in der SBZ besonderen politischen Bindungen unterliegt, erkennt oder damit rechnen muß, daß er sich durch die Ausübung dieses Berufes alsbald einem schweren Gewissenskonflikt aussetzen wird, die sich daraus ergebende Zwangslage im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG zu vertreten hat, wenn er diesen Beruf freiwillig aufgenommen hat und es ihm zuzumuten war, sich im Hinblick auf die mit dem gewählten Beruf verbundene Gewissensbelastung um eine andere berufliche Tätigkeit zu bemühen (vgl. insbesondere das Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VIII B 33.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu den rechtlichen Anforderungen Stellung genommen, die für die Beurteilung maßgebend sind, ob ein Geflüchteter eine Zwangslage im Sinne von § 3 BVFG zu vertreten hat, der er bei der Ausübung eines politischen Bedingungen unterliegenden Berufes ausgesetzt war (BVerwGE 20, 211; Urteil vom 24. Mai 1960 - BVerwG VIII C 21.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 15 = JR 1961 S. 114 = ROW 1961 S. 26 = ZLA 1960 S. 316).
  • BVerwG, 13.11.1962 - VIII B 47.62

    Rechtsmittel

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